Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
Der Verkehrsverbund Landkreis Kelheim (VLK) legt Wert darauf, seine App im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die VLK-App „MeinVLK“.Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 10.03.2026 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer im März 2026 ausgeführten externen Testdurchführung durch die imbus AG.Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.Die Barrierefreiheit der App „MeinVLK“ des Verkehrsverbunds Landkreis Kelheim (VLK) wurde in einer externen Testdurchführung durch die Firma imbus AG auf Grundlage der Barrierefreie Informationstechnik Verordnung 2.0 sowie der Bayerischen E Government Verordnung (BayEGovV) unter Berücksichtigung der Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 geprüft.
Die App des Verkehrsverbunds Landkreis Kelheim (VLK) ist teilweise vereinbar mit der BayEGovV. Sie erfüllt zu einem großen Teil die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) als auch die Kriterien der Stufe AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2. Die nicht barrierefreien Inhalte sind nachstehend aufgelistet.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehenden aufgeführten Inhalte sind noch nicht vollständig barrierefrei:- Alternativtexte für Bedienelemente, Grafiken und Objekte
- Listenstruktur und semantische Auszeichnung von Inhalten
- Vollständigkeit und Zugänglichkeit von Informationen für Screenreader-Nutzende
- Zugänglichkeit und Bedienreihenfolge von Bedienelementen
- Ausrichtung der App (Hoch- und Querformat)
- Farbabhängige Informationsvermittlung
- Farbkontraste bei Textinhalten und Bedienelementen
- Tastaturfokus und Tastaturbedienbarkeit
- Nicht pausierbare bewegte Inhalte
- Korrekte Fokusreihenfolge
- Sichtbarkeit des Fokuszustands
- Verwendung komplexer Zeigergesten
- Unvorhersehbare Reaktionen auf Eingaben
- Semantik und Beschreibung von Bedienelementen
- Statusmeldungen
- Übernahme und Anwendung von Benutzerpräferenzen
Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können direkt hier mitgeteilt werden unterE-Mail: info@meinvlk.de
Landkreis Kelheim [Verkehrsverbund Landkreis Kelheim]
Donaupark 12
93309 Kelheim
Informationen über die von der Anwendung der Richtlinie ausgenommenen Inhalten können Sie ebenfalls unter
E-Mail: info@meinvlk.de
Landkreis Kelheim [Verkehrsverbund Landkreis Kelheim]
Donaupark 12
93309 Kelheim
einholen.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Landkreis Kelheim [Verkehrsverbund Landkreis Kelheim]
Donaupark 12
93309 Kelheim
Durchsetzungsverfahren
Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle (Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung) online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen. Das Landesamt prüft auf Ihren Antrag, ob Maßnahmen für den Betreiber der Internetseite erforderlich sind.Antrag online stellen: Antrag auf die Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit
Oder wenden Sie sich an die folgende Adresse:
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und VermessungIT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Homepage: https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html